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Rechtsgrundlagen:

Alle flugmedizinischen Untersuchungen erfolgen auf den Rechtsgrundlagen der EASA und nationalen Behörden in der jeweils aktuellen Fassung. Wesentliche Gesetze und Verordnungen sind:

Weitere Rechtsgundlagen finden Sie unter:

ERSTUNTERSUCHUNG

Die Erstuntersuchung soll im Rahmen einer gründlichen Anamnese und Untersuchung medizinische Probleme ausschließen, die die Eignung zur Führung von Flugzeugen oder Ballonen einschränken. Der Untersuchungsumfang ist in o.g. Rechtsvorschriften festgelegt.

KLASSE I

Die Erstuntersuchung Klasse I (Berufspiloten) kann nur an einem AEMC (Aeromedical Center) durchgeführt werden. Wiederholungsuntersuchungen können bei mir erfolgen.

KLASSE II / LAPL

Die Erstuntersuchung von Privatpiloten kann bei mir erfolgen. Vor der Untersuchung muß das Formular Antrag auf Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses ausgefüllt und unterschrieben werden. Müssen Fragen zur medizinischen Vorgeschichte mit "Ja" beantwortet werden oder sind Vorerkrankungen bekannt, sollten Vorbefunde oder fachärztliche Berichte zur Untersuchung mitgebracht werden.
Bei bekannter Sehschwäche (Brillenträger) muß im Vorfeld ein augenärztlicher Untersuchungsbericht auf dem dafür vorgesehenen Formular erstellt werden.
Bei Erwerb oder Erhalt einer Instrumentenflugberechtigung benötigen Sie im Vorfeld zu meiner Untersuchung eine Reintonaudiometrie. Diese Untersuchung kann in meiner Praxis erfolgen. Sollten eine Ohrenerkrankung oder eine Schwerhörigkeit vorliegen, muss vor der Taglichkeitsuntersuchung bei mir eine HNO ärztliche Untersuchung erfolgen und auf dem speziellen Formula HNO-ärztlicher Untersuchungsbericht dokumentiert werden.

Für die HNO- und augenärztlichen Untersuchungen arbeite ich mit Vertragsärzten zusammen, die eine rasche Terminvergabe gewährleisten und durch die Begrenzung der Untersuchungen auf das unbedingt Notwendige die Kosten gering halten.

Flugbegleiter

Ärztliche Gutachten für Bewerber um eine Flugbegleiterbescheinigung können in meiner Untersuchungsstelle erstellt werden. Zusätzlich zu Anamnese und körperlicher Untersuchung können weitere Untersuchungen notwendig sein (z.B. EKG, Labor). Bei gesundheitlicher Eignung erhalten Sie ein 5 Jahre gültiges Medical.

ZUM FLIEGERARZT MITBRINGEN

    • etwa 60 Minuten Zeit (bei notwendiger Reintonaudiometrie ca. 90 Minuten)
    • gültiges Ausweisdokument
    • letztes Tauglichkeitszeugnis, ggf. Datum und Ort der Erstuntersuchung
    • Fluglizenz mit allen Berechtigungen (ratings)
    • Flugbuch für die Angabe der Gesamtflugzeit
    • aktuellen Brillenpass, Brille
    • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular Antrag für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses
    • bei im Medical eingetragenen Auflagen, ggf. Sondergenehmigung
    • bei erstmals vorhandener Notwendigkeit zum Tagen einer Sehhilfe, vollständig ausgefüllter Augenärztlicher Untersuchungsbericht


    Über die Attestgebühren für die Ausstellung des Medicals erhalten Sie am Tag der Untersuchung eine Rechnung.