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FLIEGERTAUGLICHKEIT

Grundlage für die Ausstellung des Medicals ist meine Untersuchung. Der Umfang der durchzuführenden Untersuchungen sowie die Kriterien für Tauglichkeit sind in folgenden Rechtsgrundlagen definiert:

Weitere Rechtsgundlagen finden Sie unter:

KLASSE I

Berufspiloten benötigen ein Medical Klasse I. Dieses umfaßt auch Tauglichkeit Klasse II und LAPL.
Die Erstuntersuchung ist nur in einem AEMC (Flugmedizinisches Zentrum) möglich. Folgeuntersuchungen können bei mir erfolgen.

KLASSE II

Privatpiloten benötigen ein Medical Klasse II. Das Klasse II Medical umfaßt auch Tauglichkeit für LAPL. Erst- und Folgeuntersuchungen können bei mir erfolgen.

LAPL

Privatpiloten, die die Ausübung ihrer Lizenzrechte nur im Bereich der EU wahrnehmen wollen, können ein LAPL Medical beantragen. Ein Nachteil ist die örtliche Limitierung. Ein Vorteil ist die 2-jährige Gültigkeit, auch nach dem 50. Geburtstag. Erst- und Folgeuntersuchungen können bei mir erfolgen.

Flugbegleiter

Kabinenpersonal benötigt eine Flugbegleiterbescheinigung über die Tauglichkeit für die berufliche Tätigkeit. Erst- und Folgeuntersuchungen können bei mir erfolgen.

ZUM FLIEGERARZT MITBRINGEN

    • etwa 60 Minuten Zeit (bei notwendiger Reintonaudiometrie ca. 90 Minuten)
    • gültiges Ausweisdokument
    • letztes Tauglichkeitszeugnis, ggf. Datum und Ort der Erstuntersuchung
    • Fluglizenz mit allen Berechtigungen (ratings)
    • Flugbuch für die Angabe der Gesamtflugzeit
    • aktuellen Brillenpass, Brille
    • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular Antrag für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses
    • bei im Medical eingetragenen Auflagen, ggf. Sondergenehmigung
    • bei erstmals vorhandener Notwendigkeit zum Tagen einer Sehhilfe, vollständig ausgefüllter Augenärztlicher Untersuchungsbericht


    Über die Attestgebühren für die Ausstellung des Medicals erhalten Sie am Tag der Untersuchung eine Rechnung.